Die Fächer Religion und Ethik und soziales Lernen gehören zum Pflichtunterricht aller Schülerinnen und Schüler. Alle Religionen werden im Unterricht bearbeitet. Ebenso werden in allen Jahrgängen weltanschauliche übergreifende Themen behandelt und einem gemeinsamen Wertekanon untergeordnet.
Religion zählt zu den verbindlichen Lehrfächern der Albert-Einstein-Schule. Je nach konfessioneller Bindung nehmen die Schülerinnen und Schüler am katholischen oder
evangelischen Religionsunterricht teil. Mit der Aufnahme an die AES werden sie am jeweiligen Religionsunterricht durch die Eltern angemeldet. Auch nicht getaufte Schülerinnen und Schüler sind
herzlich eingeladen, am Religionsunterricht teilzunehmen.
Die Inhalte des Religionsunterricht sind durch Lehrpläne vorgegeben. Drei Schwerpunkte mit ihren jeweiligen Fragestellungen stehen im Mittelpunkt des
Unterrichts:
1. Die Bibel : Welche Erfahrungen haben Menschen mit Gott gemacht?
Welche Einsichten und Erfahrungen gewinnen wir heute durch biblische
Worte und Erzählungen?
Wie ist die Bibel entstanden?
2. Das eigene Ich: Wie will ich leben? Was gibt mir Halt in meinem Leben?
Welchen Sinn kann das Leben für mich haben?
Was macht mir Freude oder Angst?
3. Ich und die anderen: Ich lebe in einer Gemeinschaft. Wie kann das gut gelingen?
Wir
öffnen den Blick für andere Menschen. Wie leben sie?
Wie
können wir benachteiligten Menschen helfen?
Der Religionsunterricht wird oft gemeinsam von katholischen und evangelischen Kolleginnen und Kollegen und den Ethik-Lehrkräften vorbereitet und findet teilweise
konfessionsübergreifend statt. Es findet ein reger Austausch mit dem Fach Ethik bzw. Soziales Lernen statt, gerade bei dem zweiten und dritten genannten Schwerpunkt des
Religionsunterrichts.
Grundsätzlich möchten wir Religion orientiert am Leben und Erleben der Schülerinnen und Schüler vermitteln. Für die Öffnung der Schule nach außen suchen wir die Kooperation mit den Kirchengemeinden vor Ort. Für die Zukunft sind ökumenische Schulgottesdienste geplant.
Das Schulfach Ethik wurde für Schülerinnen und Schüler eingerichtet, die am konfessionell gebundenen Religionsunterricht nicht teilnehmen wollen oder können. Zur Teilnahme verpflichtet ist, wer sich vom Religionsunterricht aus Gewissensgründen abgemeldet hat oder aus anderen Gründen nicht an einem eingerichteten Religionsunterricht teilnehmen muss.
Im Schulgesetz in der Fassung vom 2. August 2002heißt es in § 8 Absatz 4 dazu:
„Die Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen, sind verpflichtet, an einem Ethikunterricht teilzunehmen, in dem ihnen das Verständnis für Wertvorstellungen und ethische Grundsätze und der Zugang zu ethischen, philosophischen und religionskundlichen Fragen vermittelt wird.“
Der Ethikunterricht ist dem Ethos des Grundgesetzes verpflichtet. Er muss dieses Ethos als lebensnotwendig für eine freiheitlich- demokratische Gesellschaft und ein friedfertiges Zusammenleben der Menschen aufzeigen und den Schülerinnen und Schülern die Fähigkeit vermitteln, diese Notwendigkeit argumentativ zu begründen. Diese Wertbindung gründet nicht in Geboten und Verordnungen, sondern in Argumentationen und Begründungen, in denen das Streben nach Konsens seinen Ausdruck findet.
Grundgesetz und Grundgesetz- Ethos sind geschichts- und kulturbedingt. Ihr Verständnis ist gebunden an die Vermittlung traditioneller Gehalte, wie sie Christentum, Humanismus und Arbeiterbewegung, aber auch Philosophie und Wissenschaft überliefern. Dies schließt Weiterentwicklung und kritische Auseinandersetzung nicht aus. Die Einflüsse und Beiträge anderer Kulturen mit ihren religiösen und philosophischen Traditionen sind dabei gleichberechtigter Gegenstand des Unterrichts.
Das Ethos des Grundgesetzes vermittelt sich daher nicht in eindeutigen Aussagen, sondern in einem dynamischen, von Geschichte und aktuellem Wandel, von sozialem Status und sozialen Spannungen, von Information und Informationskritik geprägten Prozess der Urteilsfindung, an dem auch die Schülerinnen und Schüler niemals nur als Objekte der Belehrung, sondern immer auch schon als moralische Subjekte teilnehmen.
Dem Fach Ethik sind somit Aufgaben, Ziele und Inhalte zugewiesen, die die Normativität menschlichen Handelns betreffen, was mit Ethos, Moral oder Sittlichkeit umschrieben werden kann. Aufgabe des Ethikunterrichts ist es deshalb, im Nachdenken und Sprechen über Ethos, Moral und Sittlichkeit die Schülerinnen und Schüler zur Urteilsbildung in praktischen Fragen ihres privaten und öffentlichen Lebens zu befähigen und die Bereitschaft zu wecken und abzufordern, diese Urteile in der Auseinandersetzung mit anderen Auffassungen sachkundig und im Wissen um die Bedürfnisse und Interessen der anderen zu begründen. Der Unterricht wird nach den im Rahmenplan Ethik beschriebenen Lernzielen geplant und durchgeführt.
Gegenstand des Ethikunterrichts sind nicht die Rahmenbedingungen (Vorgaben, Texte, Bilder, Vorträge usw.), die der Lehrende erstellt, sondern die moralischen, Gut und Böse (schlecht, ungerecht, verwerflich) unterscheidenden Urteile der Schülerinnen und Schüler in diesem Zusammenhang. Der Schüler selbst als Handelnder, Urteilender, Argumentierender steht zur Debatte. Die besondere Beschaffenheit seiner Gegenstände, deren Abhängigkeit von Reflexion und Sprache, bindet den Ethikunterricht in hohem Maße an das gesprochene Wort. Dieser Diskurs der Betroffenen ist ein Gespräch der Moralen und Weltanschauungen.
Die Inhalte des Ethikunterrichts sind:
· Wertvorstellungen und ethische Grundsätze, ethische, philosophische und religionskundliche Fragen;
· Wissen zur Einsicht in die zivile Ordnung des Zusammenlebens mündiger Bürger, Wissen zur Erweiterung der Wahrnehmungsfähigkeit, Wissen zum Kennenlernen und zur Anwendung der Kriterien ethischer Argumentation;
· Können, d.h. Fähigkeiten und Fertigkeiten zum moralischen Urteilen, Begründen und Argumentieren;
· Wollen, in einen ethischen Diskurs einzutreten und die Regeln dieses Diskurses zu beachten.
Der Themenplan - bezogen auf die drei Jahrgangsstufen 5/6, 7/8 und 9/10 - ist verbindlich und als Grundlage eines aufbauenden Lernprozesses zu verstehen. Die Abfolge ist nicht beliebig und nicht umkehrbar. Der Themenplan geht von sechs Antworten des ethischen Wissens aus: Freiheit, Gewissen, Gerechtigkeit, Liebe, Würde des Menschen, Religion.
Die sechs Antworten stehen gleichgewichtig nebeneinander und können durchaus in beliebiger Reihenfolge behandelt werden. Der Themenplan empfiehlt jedoch eine Abfolge dieser Antworten, die eine Denkbewegung vom einzelnen Menschen über das Zusammenleben des Menschen zu den philosophischen Bestimmungen der Menschheit nachzeichnet. Sie beginnt mit der Freiheit, die dem einzelnen Menschen zugesprochen ist, und geht von dort über zu dem Gewissen als der Instanz im Menschen, die ihm seine Freiheit (Autonomie) zum Bewusstsein bringt. Gerechtigkeit basiert auf Freiheit und Gewissen; die Liebe (Nächstenliebe, Fernstenliebe) bildet das Korrektiv zu einer in abstrakten Legalismus abgleitenden Gerechtigkeit. Mit der Würde des Menschen richtet sich der Blick auf die Menschheit überhaupt, ihre Stellung im Kosmos der Lebewesen und der Dinge.